Terms of service
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TIO TIO Social Sports GmbH / TIO TIO Rooftop
Stand: 17.09.2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Einbeziehung
(1) Anbieter der nachfolgend beschriebenen Leistungen ist die
TIO TIO Social Sports GmbH
3. Parkebene Victoria-Center
Schreiberhauer Str. 48
10317 Berlin
Deutschland
Geschäftsführung: Felix Petersen und Nikolas Mausolff
Amtsgericht Charlottenburg, HRB 235977 B
USt.-ID: DE349333922
E-Mail: hello@tiotio.club
(nachfolgend „TIO TIO").
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für Verträge zwischen TIO TIO und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde") über:
• den Erwerb von Waren und Gutscheinen über den Online-Shop
• den Erwerb und die Nutzung von Mitgliedschaften
• die Buchung und Nutzung der Padel-Courts
• die Anmeldung und Teilnahme an Kursen, Turnieren und Social Events
• die Buchung und Durchführung von Events und Exklusivbuchungen
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(4) Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn TIO TIO den Kunden vor Vertragsschluss auf sie hinweist und ihm die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Das ist insbesondere der Fall bei der Buchung eines Courts, der Anmeldung zu Kursen, Turnieren und Social Events, dem Abschluss einer Mitgliedschaft, der Buchung eines Events oder einer Exklusivbuchung sowie bei Bestellungen im Online-Shop. Die AGB sind jederzeit auf der Website von TIO TIO abrufbar, im jeweiligen Buchungs- und Bestellprozess hinterlegt und werden dem Kunden auf Wunsch in Textform übermittelt.
(5) Das bloße Betreten der Anlage begründet keinen Vertragsschluss und führt für sich genommen nicht zur Einbeziehung dieser AGB. Für das Verhalten auf der Anlage gilt die Hausordnung nach Absatz 7.
(6) Maßgeblich ist jeweils die Fassung dieser AGB, die bei Abschluss des betreffenden Vertrags in den Vertrag einbezogen wurde. Eine spätere Änderung dieser AGB oder der ergänzenden Dokumente ändert bereits geschlossene Verträge nicht. Für laufende Dauerschuldverhältnisse, insbesondere Mitgliedschaften, richtet sich eine Änderung ausschließlich nach § 15.
(7) Ergänzend zu diesen AGB gelten, soweit sie in den jeweiligen Vertrag einbezogen sind, die folgenden Dokumente in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung:
• die Hausordnung (House Rules) des TIO TIO Rooftop
• die Regenrichtlinie
• die Widerrufs-, Rückgabe- und Stornierungsrichtlinie für den Online-Shop
• die TIO TIO Mitgliedschafts-Nutzungsbestimmungen (nur für Mitgliedschaften)
Diese Dokumente sind auf der Website von TIO TIO abrufbar und werden dem Kunden auf Wunsch in Textform übermittelt. Die Datenschutzerklärung ist nicht Vertragsbestandteil, sondern Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten.
(8) Die Hausordnung regelt darüber hinaus das Verhalten auf der Anlage. Sie gilt kraft Hausrechts für alle Personen, die die Anlage betreten, unabhängig davon, ob ein Vertragsverhältnis mit TIO TIO besteht. Sie ist auf der Anlage ausgehängt und auf der Website abrufbar. Wer die Anlage betritt, erkennt die Hausordnung als verbindlich an.
(9) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) individuelle Vereinbarungen, insbesondere ein bestätigtes Eventangebot nach § 8, (b) diese AGB, (c) die ergänzenden Dokumente nach Absatz 7. Sicherheitsrelevante Regelungen der Hausordnung und Anweisungen des Personals vor Ort bleiben davon unberührt.
(10) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TIO TIO stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Für diese AGB gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
Anlage: Das gesamte Gelände des TIO TIO Rooftop, einschließlich Courts, Terrasse, Bar, Showroom, Umkleiden, Duschen und aller Verkehrs- und Aufenthaltsflächen.
Mitglied: Eine natürliche Person, die eine gültige TIO TIO Mitgliedschaft abgeschlossen hat.
Private Buchung: Die Buchung eines oder mehrerer Courts durch den Kunden zur eigenen sportlichen Nutzung gemeinsam mit seinem unmittelbaren privaten Spielkreis, ohne Teilnahme- oder Startgebühr, ohne öffentliche oder gegenüber einer Community erfolgende Ausschreibung und ohne organisierten Veranstaltungscharakter.
Event: Jede über die private Buchung hinausgehende, organisierte oder kommerzielle Nutzung der Anlage. Als Event gilt insbesondere:
• die Nutzung durch oder für eine Gruppe, die über den unmittelbaren privaten Spielkreis hinausgeht
• jede Veranstaltung mit Teilnahmegebühr, Startgeld oder sonstiger Kostenbeteiligung der Teilnehmenden
• jede öffentlich oder in einer Community beworbene oder ausgeschriebene Veranstaltung
• Turniere, Ligen und Spielformate mit organisiertem Ablauf sowie wiederkehrende Formate
• Firmen-, Team- und Markenevents, Produktaktivierungen, Produktpräsentationen und Samplings
• Kurse, Clinics, Workshops sowie Coaching durch nicht von TIO TIO autorisierte Trainerinnen und Trainer
• professionelle oder kommerzielle Foto-, Video- und Content-Produktionen
Exklusivbuchung: Die Buchung der gesamten Anlage oder abgegrenzter Teilbereiche unter Ausschluss des regulären Spielbetriebs.
Kommerzielle Aktivität: Jede auf Umsatz, Vermarktung, Reichweite oder geschäftlichen Nutzen gerichtete Tätigkeit auf der Anlage, unabhängig davon, ob ein Entgelt fließt. Ergänzend gilt Punkt 9 der Hausordnung.
Eine über das reguläre Buchungssystem vorgenommene Court- oder Platzbuchung ersetzt in keinem Fall die nach § 8 erforderliche Zustimmung zu einem Event.
§ 3 Vertragsgegenstand und Registrierung
(1) TIO TIO betreibt eine Padel-Anlage mit fünf Courts, eine Gastronomie sowie einen Online-Shop.
(2) Für die Buchung von Courts und die Teilnahme an Kursen, Turnieren und Social Events ist eine Registrierung im jeweils eingesetzten Buchungssystem erforderlich. Für die Nutzung des Buchungssystems gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters im Verhältnis zwischen dem Kunden und diesem Anbieter. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt mit TIO TIO zustande.
(3) Für Bestellungen im Online-Shop kann ein Kundenkonto angelegt oder als Gast bestellt werden.
(4) Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm angegebenen Daten wahr, vollständig und aktuell sind, und verpflichtet sich, Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
(5) Die Registrierung erfolgt personengebunden. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 4 Online-Shop (Waren und Gutscheine)
(1) Vertragsschluss: Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Durch Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Die Annahme erfolgt durch gesonderte Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware.
(2) Preise und Zahlung: Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich anfallender Versandkosten. Die Zahlung erfolgt über die im Checkout angebotenen Zahlungsmethoden.
(3) Lieferung und Eigentumsvorbehalt: Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TIO TIO.
(4) Gutscheine – Einlösung: TIO TIO Gutscheine sind Wertgutscheine. Sie können eingelöst werden für:
• Courtbuchungen
• die Teilnahme an Kursen, Turnieren und Social Events, soweit das jeweilige Buchungssystem oder Angebot die Einlösung technisch vorsieht
• Bestellungen im TIO TIO Online-Shop
(5) Gutscheine – Ausschlüsse: Eine Einlösung ist ausgeschlossen für gastronomische Leistungen, für individuelle Zahlungen an Trainerinnen und Trainer, Coaches oder sonstige selbständige Dienstleister sowie für eine Barauszahlung. Ein verbleibendes Restguthaben wird nicht ausgezahlt, bleibt dem Kunden aber bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist zur Einlösung erhalten.
(6) Gutscheine – technische Einschränkungen: Die Einlösung erfolgt jeweils in dem dafür vorgesehenen System. Systembedingt ist eine Einlösung nicht in jedem System und nicht für jedes Angebot möglich. Wird ein Gutschein oder Gutscheinwert auf ein Guthabenkonto eines Buchungssystems übertragen (z. B. ein Playtomic Wallet), kann der Wert technisch bedingt anschließend nur noch innerhalb dieses Systems verwendet werden; eine Rückübertragung oder eine spätere Einlösung im Online-Shop ist dann nicht mehr möglich. TIO TIO weist den Kunden vor einer solchen Übertragung auf diese Folge hin.
(7) Gutscheine – Sonstiges: Gutscheine sind nicht mit anderen Rabatten kombinierbar, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Einlösung mehrerer Gutscheine in einem Vorgang ist nur möglich, soweit das jeweilige System dies vorsieht. Ansprüche aus Gutscheinen verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Der gewerbliche Weiterverkauf von Gutscheinen ist nicht gestattet.
(8) Ergänzend gilt für Bestellungen im Online-Shop die Widerrufs-, Rückgabe- und Stornierungsrichtlinie in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
§ 5 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit nicht die Ausnahme nach Absatz 3 greift. Die vollständige Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular sind in der Widerrufs-, Rückgabe- und Stornierungsrichtlinie abrufbar und werden dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
(2) Das Widerrufsrecht besteht insbesondere bei der Bestellung von Waren und Gutscheinen im Online-Shop sowie beim Abschluss einer Mitgliedschaft im Fernabsatz.
(3) Kein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das betrifft insbesondere:
• Platzbuchungen nach § 6
• Events und Exklusivbuchungen nach § 8
• terminierte Kurse, Turniere und Social Events nach § 9
(4) Für die in Absatz 3 genannten Leistungen gelten ausschließlich die in §§ 6, 8 und 9 geregelten Stornierungsbedingungen. Diese Stornierungsrechte räumt TIO TIO vertraglich und freiwillig ein; sie sind keine gesetzlichen Widerrufsrechte.
(5) Verlangt ein Verbraucher bei einer Mitgliedschaft ausdrücklich, dass die Leistungen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, wird diese Erklärung gesondert im Bestellprozess eingeholt. Widerruft der Verbraucher anschließend, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Eine entsprechende Erklärung oder Zustimmung des Verbrauchers wird durch diese AGB nicht ersetzt und nicht fingiert.
§ 6 Platzbuchung
(1) Vertragsschluss: Mit der Buchung eines Courts kommt ein verbindlicher Vertrag über die Nutzung des Courts für den gewählten Zeitraum zustande.
(2) Preise: Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesene Preisliste. Die Preise sind zeit- und auslastungsabhängig.
(3) Stornierung: Eine kostenfreie Stornierung einer gebuchten Spielzeit ist bis 48 Stunden vor Spielbeginn möglich; sie ist vom Kunden selbstständig im Buchungssystem vorzunehmen.
(4) Nach Ablauf der Frist nach Absatz 3 besteht kein vertragliches Recht mehr zur kostenfreien Stornierung. Storniert der Kunde später oder nimmt er die gebuchte Spielzeit nicht in Anspruch, bleibt der vereinbarte Buchungspreis geschuldet. TIO TIO muss sich anrechnen lassen, was sie infolge der Nichtinanspruchnahme an Aufwendungen erspart oder durch eine anderweitige Vergabe des Courts im gebuchten Zeitraum erlangt.
(5) Es steht TIO TIO frei, im Einzelfall eine Umbuchung oder Gutschrift anzubieten. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
(6) Spielzeit: Die gebuchte Zeit umfasst das Betreten und Verlassen des Courts. Ein Anspruch auf Verlängerung bei verspätetem Erscheinen besteht nicht. Der Court ist bei Ende der Buchung unverzüglich zu räumen.
(7) Nutzungsumfang: Eine Platzbuchung berechtigt ausschließlich zur privaten Buchung im Sinne von § 2. Sie berechtigt nicht zur Durchführung eines Events oder einer kommerziellen Aktivität. Insoweit gilt § 8.
(8) Betriebliche Anpassungen: TIO TIO behält sich vor, Courtzuteilungen, Zeitfenster und Abläufe aus betrieblichen Gründen anzupassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Bei erforderlichen Verlegungen wird der Kunde rechtzeitig informiert und ihm nach Möglichkeit ein gleichwertiger Ersatztermin angeboten. Kommt eine einvernehmliche Lösung nicht zustande, kann der Kunde die Buchung kostenfrei stornieren; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
§ 7 Mitgliedschaft
7.1 Leistungsumfang und ergänzende Nutzungsbestimmungen
(1) Der Inhalt der Mitgliedschaft, insbesondere Beitrag, Laufzeit, Abrechnungszeitraum, das vorzeitige Buchungsfenster und die weiteren Mitgliedschaftsvorteile, ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss gültigen Mitgliedschaftsangebot in Verbindung mit den TIO TIO Mitgliedschafts-Nutzungsbestimmungen.
(2) Die Mitgliedschafts-Nutzungsbestimmungen konkretisieren die Nutzung der Mitgliedschaftsvorteile. Sie werden dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung Vertragsbestandteil.
(3) Widersprechen sich diese AGB und die Mitgliedschafts-Nutzungsbestimmungen, gehen diese AGB vor.
(4) Die nachfolgenden Regelungen dieses § 7 gelten für alle Mitgliedschaften unabhängig vom gewählten Modell.
7.2 Persönliche Nutzung
(1) Die Mitgliedschaft ist personengebunden und nicht übertragbar.
(2) Sämtliche Vorteile der Mitgliedschaft, insbesondere die vorzeitige Buchung, dürfen ausschließlich vom Mitglied selbst und im eigenen Namen genutzt werden.
(3) Die Nutzung der Mitgliedschaftsvorteile für Dritte, die Weitergabe von Buchungsrechten sowie die Buchung im Auftrag Dritter sind nicht gestattet. Die gemeinsame sportliche Nutzung eines vom Mitglied gebuchten Courts durch Mitspielerinnen und Mitspieler im Rahmen einer privaten Buchung bleibt zulässig.
7.3 Umfang der vorzeitigen Buchung
(1) Das vorzeitige Buchungsfenster gilt ausschließlich für private Buchungen im Sinne von § 2.
(2) Die vorzeitige Buchung ist auf maximal drei (3) Courts pro Kalendertag begrenzt.
(3) Weitere Buchungen können im regulären Buchungsfenster für alle Kunden vorgenommen oder individuell mit TIO TIO abgestimmt werden. Ein darüber hinausgehender Bedarf, insbesondere für Gruppen, wird gesondert bepreist.
(4) Es ist nicht gestattet, die Begrenzung nach Absatz 2 durch Buchungen über andere Mitgliedschaften, andere Accounts oder Dritte zu umgehen.
7.4 Ausschluss von Events und kommerzieller Nutzung
(1) Die Mitgliedschaft berechtigt nicht zur Durchführung von Events im Sinne von § 2 oder zu kommerziellen Aktivitäten auf der Anlage.
(2) Dies gilt unabhängig davon, über welches Buchungsfenster, zu welchem Tarif oder über welchen Account die zugrunde liegende Buchung vorgenommen wurde.
(3) Events und kommerzielle Aktivitäten bedürfen in jedem Fall der vorherigen Zustimmung von TIO TIO in Textform sowie der Buchung zu den dafür vorgesehenen Konditionen nach § 8. Ergänzend gilt Punkt 9 der Hausordnung.
7.5 Folgen bei Verstößen
(1) Bei einem Verstoß gegen die Regelungen dieses § 7 fordert TIO TIO den Kunden grundsätzlich zunächst zur Unterlassung auf und weist auf die möglichen Folgen einer Fortsetzung hin. Absatz 5 bleibt unberührt.
(2) Wird eine Buchung entgegen § 7.4 für ein Event oder eine kommerzielle Aktivität genutzt, ist TIO TIO berechtigt, die Buchung vor Beginn zu stornieren und bereits geleistete Zahlungen zu erstatten, die Durchführung zu untersagen oder eine laufende, nicht abgestimmte Veranstaltung abzubrechen.
(3) Wurde eine Nutzung nach Absatz 2 tatsächlich durchgeführt, schuldet der Kunde das für diese Nutzung nach der jeweils gültigen Preisliste beziehungsweise nach den Event- oder Exklusivkonditionen vorgesehene Entgelt abzüglich bereits geleisteter Zahlungen.
(4) Überschreitet ein Mitglied die Begrenzung nach § 7.3 Abs. 2, kann TIO TIO die überzähligen Buchungen nach vorheriger Information stornieren und geleistete Zahlungen erstatten.
(5) Eine außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft ohne vorherige Abmahnung ist nur bei einem schwerwiegenden Verstoß zulässig. Schwerwiegend sind insbesondere:
• der systematische oder planmäßige Missbrauch der Mitgliedschaft
• die gewerbliche Weitergabe oder der Weiterverkauf von Courtzeiten
• die Täuschung über den Buchungszweck oder die Identität der buchenden oder nutzenden Person
• eine erhebliche Störung des Betriebs
• schwerwiegende Verstöße gegen die Hausordnung, das Hausrecht oder die Sicherheit auf der Anlage
(6) Bei wiederholten Verstößen nach vorheriger Abmahnung ist die außerordentliche Kündigung ebenfalls zulässig.
(7) Im Fall einer außerordentlichen Kündigung werden im Voraus gezahlte Beiträge für den Zeitraum nach Wirksamwerden der Kündigung erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche beider Seiten bleiben unberührt.
7.6 Laufzeit, Verlängerung, Zahlung und Kündigung
(1) Laufzeit, Abrechnungszeitraum und Beitragshöhe ergeben sich aus dem gewählten Mitgliedschaftsmodell und werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
(2) Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, verlängert sich die Mitgliedschaft nach deren Ablauf auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(3) Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, läuft die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt). Soweit gesetzlich erforderlich, stellt TIO TIO für online abgeschlossene Verträge zusätzlich die gesetzlich vorgesehene elektronische Kündigungsmöglichkeit bereit.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(6) Gerät der Kunde mit der Beitragszahlung in Verzug, kann TIO TIO die Mitgliedschaftsvorteile nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung bis zum Ausgleich des offenen Betrags aussetzen. Die Aussetzung lässt die Beitragspflicht unberührt. Nach Ausgleich werden die Vorteile unverzüglich wieder freigeschaltet.
7.7 Änderungen von Mitgliedschaftsleistungen
(1) Maßgeblich ist der bei Vertragsschluss vereinbarte Leistungsumfang.
(2) Kernleistungen einer bereits abgeschlossenen Mitgliedschaft können nicht einseitig geändert werden. Als Kernleistungen gelten insbesondere die Beitragshöhe, die Laufzeit und der Abrechnungszeitraum, das vereinbarte vorzeitige Buchungsfenster sowie die zentralen Mitgliedschaftsvorteile.
(3) TIO TIO kann nicht wesentliche Leistungen ändern, ersetzen oder einstellen, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht – insbesondere betriebliche, technische, organisatorische oder rechtliche Gründe, der Wegfall einer Vorleistung Dritter oder ein Wechsel des eingesetzten Buchungssystems – und die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten zumutbar ist. Die Änderung wird dem Kunden mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
(4) Wesentliche Änderungen, insbesondere solche nach Absatz 2, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden oder des Abschlusses eines neuen Vertrags.
(5) Beitragsanpassungen während der laufenden Vertragslaufzeit bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Im Übrigen gilt § 15.
7.8 Bestehende Mitgliedschaften und neue Nutzungsbestimmungen
(1) Bestehende Mitgliedschaften gelten zunächst zu den bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen fort.
(2) Wesentliche Änderungen der Mitgliedschafts-Nutzungsbestimmungen gelten für bestehende Mitgliedschaften nur, wenn das Mitglied ihnen ausdrücklich zustimmt. Wesentlich sind insbesondere Änderungen zentraler Mitgliedschaftsvorteile, wesentlicher Buchungsrechte, der Beiträge und sonstiger Entgelte, der Laufzeit sowie sonstiger Hauptleistungspflichten.
(3) Nicht wesentliche Änderungen der Mitgliedschafts-Nutzungsbestimmungen richten sich nach dem eng begrenzten Änderungsvorbehalt in § 15.
(4) Stimmt ein Mitglied einer wesentlichen Änderung nicht zu, bleibt die bestehende Mitgliedschaft mit ihren bisherigen Leistungen unverändert bestehen. Ein automatischer Wegfall der Mitgliedschaftsvorteile tritt nicht ein.
(5) TIO TIO kann eine bestehende Mitgliedschaft in diesem Fall zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen und dem Mitglied für die Zukunft eine Mitgliedschaft zu neuen Bedingungen anbieten.
§ 8 Events und Exklusivbuchungen
8.1 Zustimmungserfordernis
(1) Jedes Event im Sinne von § 2 bedarf der vorherigen Zustimmung von TIO TIO in Textform.
(2) Die Zustimmung erfolgt ausschließlich durch ein von TIO TIO erstelltes Angebot und dessen Bestätigung. Eine über das reguläre Buchungssystem vorgenommene Platzbuchung ersetzt diese Zustimmung nicht und begründet keinen Anspruch auf Durchführung eines Events.
(3) TIO TIO ist berechtigt, Eventanfragen abzulehnen.
8.2 Vertragsschluss, Konditionen und Vorrang individueller Vereinbarungen
(1) Der Vertrag über ein Event kommt durch die Bestätigung des von TIO TIO erstellten Angebots durch den Kunden in Textform zustande.
(2) Für Events und Exklusivbuchungen gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise. Standard-Courtpreise sowie Mitgliedschaftskonditionen finden auf Events keine Anwendung.
(3) Sofern im Angebot vorgesehen, können ein Mindestumsatz für Speisen und Getränke sowie Pauschalen für Infrastruktur, Eventlogistik und Reinigung anfallen.
(4) Die im Angebot vereinbarte Personenzahl ist verbindlich. Abweichungen sind vorab abzustimmen und können zu einer Preisanpassung führen.
(5) Das individuelle Eventangebot und eine individuelle Eventvereinbarung können von diesen AGB abweichende Regelungen enthalten. Bei Widersprüchen gehen die individuell vereinbarten Konditionen vor. Das gilt insbesondere für Preis, Teilnehmerzahl, Catering, Mindestumsatz, Zahlungsplan, Stornierungsbedingungen, Auf- und Abbauzeiten, Exklusivität, Branding und zusätzliche Leistungen.
(6) Zahlungsbedingungen, insbesondere Anzahlungen und Zahlungsziele, richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
8.3 Zeitlicher Rahmen
(1) Maßgeblich ist der im Angebot vereinbarte Zeitraum, einschließlich Auf- und Abbau.
(2) Wird der vereinbarte Zeitraum aus Gründen überschritten, die der Kunde zu vertreten hat, werden zusätzliche Mietkosten nach dem im Angebot ausgewiesenen oder, falls dort nicht geregelt, nach dem jeweils gültigen Stundensatz berechnet und der Rechnungsbetrag entsprechend angepasst.
(3) Der Betrieb der Anlage endet täglich gemäß den in der Hausordnung genannten Öffnungszeiten. Ein Zugang außerhalb dieser Zeiten ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von TIO TIO zulässig.
8.4 Stornierung, Absage und Nichtantritt
(1) Die Stornierung bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Zugang bei TIO TIO.
(2) Bis einschließlich 168 Stunden (sieben Kalendertage) vor dem vereinbarten Eventbeginn ist die Stornierung kostenfrei möglich. Absatz 6 bleibt unberührt.
(3) Storniert der Kunde später oder nimmt er die Leistung nicht in Anspruch, bleibt der vereinbarte Eventpreis geschuldet. TIO TIO muss sich anrechnen lassen, was sie infolge der Nichtinanspruchnahme an Aufwendungen erspart oder durch eine anderweitige Verwendung der Anlage und der freigewordenen Kapazitäten erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.
(4) Zur Vereinfachung der Abrechnung vereinbaren die Parteien für den Fall des Absatzes 3 folgende Pauschalen, jeweils bezogen auf die im Angebot ausgewiesenen Leistungen ohne Fremdkosten nach Absatz 6:
• Stornierung weniger als 168 Stunden und mindestens 48 Stunden vor Eventbeginn: 50 % der vereinbarten Miet-, Nutzungs- und Pauschalentgelte sowie 35 % eines vereinbarten Mindestumsatzes für Speisen und Getränke
• Stornierung weniger als 48 Stunden vor Eventbeginn oder Nichtantritt: 90 % der vereinbarten Miet-, Nutzungs- und Pauschalentgelte sowie 60 % eines vereinbarten Mindestumsatzes für Speisen und Getränke
(5) Die Pauschalen nach Absatz 4 sind eine Pauschalierung des Anspruchs nach Absatz 3 und keine Vertragsstrafe. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass TIO TIO kein oder ein wesentlich geringerer Nachteil entstanden ist; in diesem Fall schuldet er nur den nachgewiesenen geringeren Betrag. TIO TIO bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Nachteils vorbehalten, soweit rechtlich zulässig.
(6) Unabhängig von den Absätzen 2 bis 5 hat der Kunde TIO TIO die Kosten für Leistungen zu ersetzen, die TIO TIO für das Event bei Dritten verbindlich beauftragt hat und die im Zeitpunkt der Stornierung nicht mehr kostenfrei stornierbar waren. Das betrifft insbesondere Catering und Speisen oder Getränke außerhalb des Standardsortiments, externes Personal, Miet-Equipment sowie beauftragte Dienstleister. TIO TIO weist diese Kosten auf Verlangen nach und ist verpflichtet, sie nach Möglichkeit zu reduzieren oder abzuwenden.
(7) Auf Wunsch des Kunden kann einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart werden; ein Anspruch darauf besteht nicht. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall angerechnet.
(8) Enthält das individuelle Eventangebot abweichende Stornierungsbedingungen, gehen diese nach § 8.2 Abs. 5 vor.
(9) Muss TIO TIO ein Event aus Gründen absagen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen, höherer Gewalt oder zwingender Sicherheitsgründe, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet, soweit die Leistung nicht erbracht wurde. Es wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 13.
8.5 Speisen und Getränke
(1) Die Versorgung mit Speisen und Getränken erfolgt grundsätzlich über TIO TIO.
(2) Das Mitbringen von Speisen, Catering oder Getränken ist nur mit vorheriger Zustimmung von TIO TIO zulässig. Ergänzend gilt Punkt 3 der Hausordnung.
(3) Wird externes Catering eingesetzt, kann eine gesonderte Pauschale gemäß Angebot anfallen.
(4) Der Verkauf von Speisen und Getränken durch den Kunden oder Dritte auf der Anlage ist nicht gestattet.
(5) Verbindliche Bestellmengen und der Zeitpunkt, zu dem Bestellungen nicht mehr kostenfrei geändert oder storniert werden können, ergeben sich aus dem Angebot. Für nicht mehr stornierbare Bestellungen gilt § 8.4 Abs. 6.
8.6 Aufbauten, Branding und Rückgabe
(1) Aufbauten, Dekorationen, Werbemittel und Brandingelemente sind vorab mit TIO TIO abzustimmen.
(2) Sämtliche vom Kunden oder seinen Dienstleistern eingebrachten Gegenstände sind nach Ende des Events vollständig zu entfernen.
(3) Von TIO TIO bereitgestelltes Equipment ist in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
(4) TIO TIO ist berechtigt, angemessene Zusatzkosten in Rechnung zu stellen für:
• außerordentliche Reinigung, insbesondere von bereitgestelltem Equipment, das in unsauberem Zustand zurückgegeben wurde
• die Entsorgung von Abfall, der das übliche Volumen einer Veranstaltung deutlich übersteigt
• das Entfernen zurückgelassener Gegenstände, Aufbauten oder Werbemittel
• zusätzliche Arbeitszeit des Personals, die durch die vorgenannten Punkte oder eine vom Kunden zu vertretende Überschreitung des vereinbarten Zeitrahmens entsteht
(5) Die Zusatzkosten nach Absatz 4 werden nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet und auf Verlangen nachgewiesen.
8.7 Durchführung, Verantwortlichkeit und Haftung bei Events
(1) Während des Events übt das Personal von TIO TIO das Hausrecht aus. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
(2) Der Kunde benennt eine verantwortliche Ansprechperson, die während des gesamten Events vor Ort erreichbar ist.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Gäste, Teilnehmenden und Dienstleister über die Hausordnung und die für das Event geltenden Vorgaben zu informieren und auf deren Einhaltung hinzuwirken.
(4) Für Beschädigungen an der Anlage, den Courts oder dem Equipment haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem Verschulden sowie für das Verhalten von Personen, deren Verhalten ihm nach den gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen ist, insbesondere seiner Erfüllungsgehilfen und der von ihm beauftragten Dienstleister. Eine darüber hinausgehende verschuldensunabhängige Haftung des Kunden für Dritte besteht nicht.
§ 9 Kurse, Turniere und Social Events
(1) Die Anmeldung zu Kursen, Turnieren und Social Events erfolgt über das jeweils angegebene Buchungssystem und ist verbindlich.
(2) Es gelten die jeweils ausgewiesenen Teilnahmegebühren. Mitglieder erhalten die im Mitgliedschaftsangebot genannten Vergünstigungen.
(3) TIO TIO räumt dem Kunden das Recht ein, die Teilnahme bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei zu stornieren.
(4) Bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme bleibt die Teilnahmegebühr geschuldet. TIO TIO muss sich anrechnen lassen, was sie an Aufwendungen erspart oder dadurch erlangt, dass der Platz anderweitig vergeben wird. Benennt der Kunde rechtzeitig eine geeignete Ersatzteilnehmerin oder einen geeigneten Ersatzteilnehmer und stimmt TIO TIO zu, entfällt die Zahlungspflicht.
(5) TIO TIO behält sich vor, Kurse, Turniere und Social Events bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder aus betrieblichen Gründen abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet oder auf Wunsch des Kunden gutgeschrieben.
(6) Coaching und entgeltlicher Unterricht auf der Anlage sind ausschließlich den von TIO TIO autorisierten Trainerinnen und Trainern vorbehalten. Ergänzend gilt Punkt 9 der Hausordnung.
§ 10 Witterung und Spielbetrieb
(1) TIO TIO Rooftop ist eine Außenanlage. Der Spielbetrieb ist witterungsabhängig.
(2) Ergänzend gilt die Regenrichtlinie in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
(3) TIO TIO entscheidet aus Sicherheits- und Betriebsgründen über die Bespielbarkeit der Anlage und ist berechtigt, den Spielbetrieb bei Regen, Sturm, Gewitter, Glätte oder sonstigen Sicherheitsbedenken kurzfristig zu unterbrechen oder einzustellen. Die Entscheidung erfolgt nach billigem Ermessen. Ergänzend gilt Punkt 5 der Hausordnung.
(4) Kann eine Buchung aus Witterungsgründen nicht stattfinden, wird der Kunde so früh wie möglich informiert. Der Kunde erhält nach seiner Wahl einen Ersatztermin nach Verfügbarkeit, eine Gutschrift oder die Erstattung des bereits gezahlten Entgelts. Ein Zahlungsanspruch von TIO TIO für die nicht erbrachte Leistung besteht nicht.
(5) Wird eine bereits begonnene Buchung aus Witterungsgründen abgebrochen, erfolgt für den nicht nutzbaren Teil eine anteilige Gutschrift oder Erstattung, soweit die Regenrichtlinie keine für den Kunden günstigere Regelung vorsieht.
(6) Für Events gelten vorrangig die im Angebot vereinbarten Regelungen, insbesondere zu Schlechtwetteralternativen.
(7) Weitergehende Ansprüche wegen witterungsbedingter Ausfälle, insbesondere auf Ersatz mittelbarer Folgekosten, sind ausgeschlossen. § 13 bleibt unberührt.
§ 11 Hausrecht, Verstöße und Folgen
(1) TIO TIO übt auf der Anlage das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
(2) Die Hausordnung gilt gleichermaßen für Kunden, Mitglieder, Gäste, Zuschauer, Eventteilnehmende und vom Kunden beauftragte Dienstleister.
(3) Bei geringfügigen Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung weist TIO TIO die betroffene Person auf den Verstoß hin und fordert zur Abhilfe auf.
(4) Wird ein Verstoß trotz Hinweis fortgesetzt oder liegt ein erheblicher Verstoß vor, insbesondere bei Gefährdung der Sicherheit, erheblicher Störung des Betriebs oder erheblicher Belästigung anderer Personen, ist TIO TIO berechtigt, den Zutritt zu verweigern, die betroffene Person von der Anlage zu verweisen, die Nutzung zu untersagen sowie eine laufende Buchung oder Veranstaltung zu beenden.
(5) Beruht die Beendigung nach Absatz 4 auf Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt das Entgelt für die betroffene Buchung geschuldet; § 6 Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend. In allen übrigen Fällen wird das Entgelt für den nicht genutzten Teil erstattet.
(6) Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann TIO TIO künftige Buchungen ablehnen und ein befristetes Hausverbot aussprechen.
(7) Ein dauerhaftes Hausverbot kommt nur bei besonders schwerwiegenden Gründen in Betracht, insbesondere bei Gewalt oder Bedrohung, Diskriminierung oder Belästigung, erheblicher Sachbeschädigung, schwerwiegenden Sicherheitsverstößen oder wiederholten Verstößen trotz eines vorangegangenen befristeten Hausverbots.
(8) Ein Hausverbot kann bei Vorliegen eines entsprechenden Grundes mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden. Befristete oder dauerhafte Hausverbote werden der betroffenen Person anschließend in Textform bestätigt, soweit dies nach den Umständen erforderlich und möglich ist.
(9) Kann der Kunde infolge eines Hausverbots bereits gebuchte und bezahlte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, werden diese erstattet, es sei denn, das Hausverbot beruht auf einem vom Kunden zu vertretenden schwerwiegenden Verstoß.
(10) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Für Mitgliedschaften gilt ergänzend § 7.5.
§ 12 Foto, Film und kommerzielle Inhalte
(1) Private Foto- und Videoaufnahmen sind unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte anderer Personen gestattet. Auf Verlangen betroffener Personen oder des Personals sind Aufnahmen zu unterlassen oder einzustellen.
(2) Professionelle oder kommerzielle Foto- und Videoproduktionen sowie die Erstellung von Content zu kommerziellen Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von TIO TIO in Textform. Umfang, Bedingungen und Entgelt werden in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.
(3) Erfolgt eine kommerzielle Produktion ohne vorherige Zustimmung, ist TIO TIO berechtigt, die Durchführung zu untersagen oder abzubrechen und die beteiligten Personen von der Anlage zu verweisen. TIO TIO kann die Unterlassung der weiteren Nutzung verlangen.
(4) Gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz, bleiben unberührt.
(5) Eine nachträgliche Freigabe bereits entstandener Inhalte für kommerzielle Zwecke erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zwischen TIO TIO und dem Kunden.
(6) Ergänzend gelten die Punkte 9 und 13 der Hausordnung.
§ 13 Haftung
(1) Padel ist eine Sportart mit sporttypischen Verletzungsrisiken, die sich auch bei ordnungsgemäßem Betrieb der Anlage verwirklichen können. TIO TIO schuldet die Bereitstellung einer verkehrssicheren Anlage und die Einhaltung der sie treffenden Verkehrssicherungspflichten. Der Kunde ist verpflichtet, die Anlage nur in gesundheitlich geeignetem Zustand und mit geeigneter Ausrüstung zu nutzen.
(2) TIO TIO haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung von TIO TIO ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von TIO TIO.
(6) Für vom Kunden eingebrachte Sachen, insbesondere Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenstände, übernimmt TIO TIO keine Verwahrung; eine Obhuts- oder Verwahrungspflicht wird nicht begründet. Es wird empfohlen, Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Die Haftung von TIO TIO für den Verlust oder die Beschädigung solcher Sachen richtet sich nach den Absätzen 2 bis 5. Ergänzend gilt Punkt 8 der Hausordnung.
(7) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er schuldhaft an der Anlage, den Courts oder dem Equipment verursacht, sowie für das Verhalten von Personen, deren Verhalten ihm nach den gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen ist. § 8.7 Abs. 3 und 4 bleiben unberührt.
§ 14 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von TIO TIO in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Hinweise zur Videoüberwachung der Anlage ergeben sich ergänzend aus Punkt 11 der Hausordnung.
§ 15 Änderungen dieser AGB
(1) TIO TIO kann diese AGB mit Wirkung für künftige Verträge jederzeit ändern. Für bereits geschlossene Verträge über einzelne, terminierte Leistungen – insbesondere Platzbuchungen, Events und Exklusivbuchungen sowie Kurse, Turniere und Social Events – gilt stets die bei Buchung einbezogene Fassung.
(2) Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen, insbesondere Mitgliedschaften, kann TIO TIO diese AGB und die einbezogenen Dokumente ohne erneute ausdrückliche Zustimmung des Kunden nur ändern, wenn die Änderung
• zur Umsetzung zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist,
• aufgrund behördlicher Anordnungen oder verbindlicher Rechtsprechung erforderlich ist,
• rein redaktioneller oder klarstellender Natur ist und den Vertragsinhalt nicht verändert,
• technische oder organisatorische Abläufe betrifft, etwa ein geändertes Buchungssystem oder geänderte Zahlungsabläufe, und den Kunden nicht wesentlich benachteiligt, oder
• ausschließlich zusätzliche, für den Kunden freiwillige Leistungen einführt.
(3) Änderungen nach Absatz 2 werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung enthält die geänderten Regelungen, den Grund der Änderung und den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
(4) Eine Zustimmung des Kunden durch Schweigen ist nicht erforderlich und wird nicht fingiert. Änderungen, die nicht unter Absatz 2 fallen, werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht Vertragsbestandteil.
(5) Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder durch den Abschluss eines neuen Vertrags können insbesondere geändert werden:
• Preise und Beiträge
• sonstige Entgelte
• die Hauptleistungspflichten beider Seiten
• zentrale Mitgliedschaftsvorteile
• wesentliche Buchungsrechte
• Laufzeiten und Verlängerungsregelungen
• Kündigungsregelungen
• Haftungsregelungen zulasten des Kunden
(6) Ergänzend gelten § 7.7 und § 7.8.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Berlin. Das Gleiche gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder die nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegen. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(6) Fragen zu diesen AGB richten Sie bitte an hello@tiotio.club.